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Wichtiger Hinweis zu den Deckbedingungen für Hengste mit Buchungsgebühr !!
Sie bezahlen die Decktaxe erst dann, wenn Ihre Stute tragend ist! Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht für alle Hengste gültig ist die über unsere Station zu beziehen sind. Bitte entnehmen Sie die genauen Details dem jeweiligen Deckvertrag Ihres Wunschhengstes. Für alle Hengste, die diese Sonderregelung anbieten, haben wir Ihnen anbei einige Infos dazu aufgelistet: Die Buchungsgebühr
Für jeden Decksprung fällt eine Buchungsgebühr zwischen 200 - 250 Euro . Diese ist direkt bei Vertragsschluss fällig und ist nicht rückerstattbar. Das Anmeldeformlar können Sie hier auf dieser Webseite als PDF-Datei herunterladen und uns ausgefüllt zukommen lassen. Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Deckvertrag, den wir Ihnen auf Anfrage gerne vorab zusenden. Die Decktaxe
Die Decktaxe wird erst dann fä¤llig, wenn Ihre Stute tragend ist. Diese ist nicht rückerstattbar. Hierbei gilt folgende Regelung: Nicht davon betroffen sind Nebenkosten wie z.B. für den Samen, Versandkosten, Besamungskosten, etc. Diese Kosten werden unmittelbar bei Leistungserbringung fä¤llig und sind nicht rückerstattbar. Die genauen Preise können Sie unserer Preisliste entnehmen, die jedem Deckvertrag beigefügt ist. Die Lebendfohlengarantie
Sollte Ihre Stute kein lebensfähiges Fohlen* auf die Welt bringen, müssen Sie im Folgejahr keine erneute Decktaxe bezahlen, sondern nur die Buchungsgebühr.sowie die Nebenkosten. Diese Lebenfohlengarantie gilt nur einmalig für die unmittelbar auf den Deckvertrag folgende Decksaison.
*Ein lebensfähiges Fohlen wird definiert als Fohlen das selbständig und ohne fremde Hilfe stehen und säugen kann. Die Lebendfohlengarantie gilt nur für die ersten 36 Stunden nach der Geburt des Fohlens.
Formular-Downloads
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